Diagnostik

rechenplaettchenDiagnostische Untersuchung

Für betroffene Eltern und Lehrer ist es oftmals schwierig zu entscheiden, ob es sich im gegebenen Fall um punktuelle Lernschwierigkeiten oder um eine Rechenschwäche handelt. Beobachtungen im alltäglichen und im schulischen Bereich geben wertvolle Hinweise (s. Stichwort „Dyskalkulie“).   Stellt sich der Verdacht einer Rechenschwäche, so ist eine diagnostische Untersuchung notwendig. Diese gliedert sich beim FiDiDu in folgende Abschnitte:

1. Termin: Diagnostische Untersuchung
durch ein qualitatives Testverfahren (Dauer ca. eine Stunde). Im Rahmen eines Interviews inklusive Videoanalyse werden die individuellen mathematischen Vorstellungen und Rechenstrategien des Kindes aufgedeckt. Zu diesem Termin sollten auch Zeugnisse, schulische Arbeitsproben und andere mit der Problematik in Zusammenhang stehende Dokumente (z.B. Berichte über eine durchgeführte ergotherapeutische Förderung) vorgelegt werden.
Die Dyskalkulietherapeutin erstellt daraufhin ein detailliertes mathematisches Lernausgangsprofil und einen individuellen Förderplan.

2. Termin: Auswertungsgespräch
mit Eltern und wenn möglich dem Mathematiklehrer bzw. der Mathematiklehrerin des Kindes (Dauer ca. eine Stunde). Gemeinsam wird der aktuelle Entwicklungsstand des Kindes im mathematischen sowie psychologischen Bereich besprochen, um geeignete Maßnahmen zu planen.

3. Zusendung des umfassenden schriftlichen Ergebnisberichtes.
Bestätigt sich der Verdacht einer Rechenschwäche durch die förderdiagnostische Untersuchung nicht, so kann der Bericht auch als Grundlage anderweitiger Fördermöglichkeiten dienen.

Die diagnostische Untersuchung ermöglicht eine genaue Beurteilung des mathematischen Entwicklungsstandes des Kindes. Dies ist insofern wichtig, als nur eine gezielte Förderung bzw. gezieltes Üben einen Lernzuwachs ermöglichen.